Wissenswertes bei der Einreise
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Reisepass |
| Zur Einreise ist ein gültiger Reisepass, bei deutschen,
österreichischen, spanischen und französischen Staatsbürgern der Personalausweis
erforderlich. |
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Visa
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| Mit Ausnahme der Staatsbürger von Albanien und der Türkei
benötigen die Staatsbürger der europäischen Länder sowie Argentinien, Kanada, Chile,
Costa Rica, Kuba, Ecuador, Island, Israel, Japan, Malaysia, Mexiko, Nicaragua, der
Republik Südafrika, Republik Korea, der Seychellen Inseln, Singapur, der Vereinigten
Staaten von Amerika und Uruguay kein Visum. |
| Die aus der ehemaligen Sowjetunion einreisenden Touristen
(mit Ausnahme von Usbekistan und Kasachstan) müssen über eine/n Einladungsbrief,
Touristenbestätigung oder Delegierungsauftrag verfügen, ansonsten besteht Visumzwang. Im
Falle von Usbekistan uns Kasachstan besteht immer Visumzwang. |
| Das Visum berechtigt im allgemeinen zu einem 90-tägigen
Aufenthalt; das Visum für ein- und zweimalige Einreise ist 6 Monate, das Visum für
mehrmalige Einreise höchstens 1 Jahr gültig. |
| Visa können in den Auswärtigen Vertretungen des Landes
eingelöst werden, bei der laut Wohnsitz zuständigen Polizeihauptmannschaft verlängert
werden. |
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Zollregeln |
| Außer dem persönlichen Reisegepäck können zollfrei
eingeführt werden: Waren im Wert von HUF 24.000,- sowie für Personen älter als 16 Jahre
500 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarre oder 500 g Tabak, 1 Flasche Wein und 1 l
Spirituosen. |
| Ausländische Valuta können pro Person in Banknoten ohne
Geldscheinwertbeschränkung bis zum Wert von HUF 300.000,- beim Zoll eingeführt werden,
sollte jedoch eine USD 250,- überschreitende Bargeldsumme wieder ausgeführt werden, ist
es ratsam, eine Zollerklärung auszufüllen. |
| Bei der Ausreise könne Gegenstände im Wert bis zu HUF
245.000,- - mit Ausnahme der unter Ausfuhrverbot fallenden Waren (Informationen:
TOURINFORM Budapest, Telefon:117-9800) ausgeführt werden. Je Person können HUF 300.000,-
in Geldscheinwert ausgeführt werden. |
| Die allgemeine Umsatzsteuer kann bei Waren im Wert von HUF
25.000,- zurück beansprucht werden. |
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Hygienevorschriften |
| Zur Einreise sind keine Schutzimpfungen erforderlich. Die
Erste Hilfe und der dringliche Rettungsdienst ist für ausländische Staatsbürger
unentgeltlich, alle weiteren ärztlichen Versorgungen werden durch die mit den einzelnen
Ländern geschlossenen Abkommen geregelt. |
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Verkehrsregeln |
| Im allgemeinen gelten die internationalen Verkehrsregeln;
davon abweichende Regelungen: |
| - in Ungarn darf derjenige, der Blutalkohol vom Verzehr
alkoholischer Getränke hat, keine Kraftfahrzeuge fahren! |
| - Der Gebrauch von Abblendlichts ist - außerhalb von
Siedlungen - auch tagsüber - Pflicht! |
| - Sowohl auf den Vordersitzen, als auch auf den Hintersitzen
ist es Pflicht, den Sicherheitsgurt anzuschnallen. |
| - Auf dem Vordersitz dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht
reisen. |
| - Hupen ist außerhalb von Siedlungen nur bei Unfallgefahr
gestattet. - Motorradfahrer und -mitfahrer sowie Mopedfahrer haben einen Sturzhelm zu
tragen. |
| - Zulässige Geschwindigkeit innerhalb von Siedlungen 50
km/h, außerhalb von Siedlungen für Kraftfahrzeuge und Motorräder 80 km/h, auf
Autostraßen100 km/h, auf Autobahnen 120 km/h, für Kraftfahrzeuge mit Anhänger 70 km/h,
bzw. 80 km/h. |
| - Überholen in der Kurve, an Kreuzungen, direkt vor
Fußgängerübergängen und Eisenbahnübergängen ist verboten! |
| Bei einem Unfall erfolgt die Schadensregelung des den Unfall
verursachenden ungarischen Fahrzeugbesitzers durch die Versicherung. Wird der Unfall von
einem Ausländer verursacht, ist der Fall bei der Hungária Versicherung (Budapest XI.
Hamzsbégi út 60, Telefon: 209-0730) oder bei der Vertretung der ausländischen
Versicherung in Ungarn zu regeln. |
| Kraftfahrzeuge mit Blechschaden dürfen das Land nur mit
einer behördlichen Genehmigung verlassen. |
| Auf dem Balaton dürfen keine Motorboote gefahren werden. |
| In der Nacht ist auf den Strassen auf ohne Licht fahrende
Fahrräder, Lastkraftwagen zu achten. |
| Treibstoff |
| Treibstoff darf nur im Treibstofftank des Kraftfahrzeuges
eingeführt und ausgeführt werden. |
| Oktanzahlen des Benzins: 98 verbleit und 91,95,98 bleifrei.
Entlang der Hauptverkehrsstraßen ist ein gut ausgebautes Tankstellennetz geöffnet,
bleifreies Benzin ist an allen Tankstellen erhältlich. |
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Strassenetz in Ungarn |
| Ungarn wird von acht Hauptverkehrslinien durchkreuzt. Davon
beginnen sieben in Budapest, die achte dagegen ab Székesfehérvár. |
| Straßengebühr muss nirgendwo bezahlt werden (mit Ausnahme
der Autobahnen) |
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Pannendienst in Ungarn |
| An den verkehrsreicheren Straßen des Landes können die
Wagen des mobilen Pannendienstes des Ungarischen Autoklub (Gelbe Engel) gerufen werden. An
den Autobahn M7 kann mit stationierten Telefonen, an den übrigen Routen mit der
Telefonnummer 088 Hilfe angefordert werden. Zentrale des Internationalen Pannendienstes:
Magyar Autóklub, Budapest II. Rómer Flóris u. 4/a Telefon: 212-2821, 212-3952
(NONSTOP). |